Informationen für Privat Versicherte und Selbstzahler ohne ärztliche Verordnung
Zu Beginn der Physiotherapie wird das Honorar in Form einer Honorarvereinbarung festgelegt. Die Höhe der Vergütung für die Behandlung ist ein verbindlicher Bestandteil des Behandlungsvertrags und unabhängig von der Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung zu leisten.
Der Umfang der Behandlung, die Dauer der Termine und die Anzahl pro Woche können bei Selbstzahlern und Privatversicherten individuell angepasst werden.
Informationen für gesetzlich Versicherte
Unsere Physiotherapie ist von allen gesetzlichen Krankenkassen anerkannt, sodass wir alle versicherten Patienten mit einem gültigen Rezept behandeln können. Wir prüfen die Rezepte auf Vollständigkeit und Korrektheit und können gegebenenfalls Änderungen vom Arzt anfordern. Die Behandlung muss innerhalb der festgelegten Fristen begonnen und abgeschlossen werden.
Im Auftrag der Krankenkassen sind wir verpflichtet, für jedes Rezept eine Zuzahlung/Rezeptgebühr zu erheben, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht vollständig übernehmen.